Geschäftsbedingungen
der Lonetalschmiede

Lonetalschmiede
A. Hummel
Kirchstr. 12
89168 Niederstotzingen/Stetten o. L.

Kunstschmiede
 

1. Auftrag
Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Lieferungs - und Zahlungsbedingungen an.
Da wir Unikate in Handarbeit fertigen sind leichte Abweichungen von Zeichnung oder Bild möglich.

2. Preise
Die Preise der Waffen und Rüstungen sind inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mit der neuesten Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.

3. Lieferung
Eine Lieferverpflichtung unsererseits besteht nicht. Da wir nur handgearbeitete Arbeiten herstellen, kann es zu längeren Lieferzeiten kommen. Dies berechtigt nicht zu Schadensersatzleistungen.

4. Prospekt
Unser Prospekt wurde nach bestem Wissen hergestellt. Sollten trotzdem Fehler auftreten, sind diese kein Grund für Schadenersatzansprüche.

5. Versand
Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers, wobei wir die billigste Versandart wählen. Der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers.

6. Bezahlung
Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse oder Nachnahme. Bei Vorkasse erhalten Sie nach Fertigstellung von uns eine Rechnung, nach deren Bezahlung werden Ihnen die bestellten Waren unverzüglich zugesandt. Stammkunden können wir auch nach Vereinbarung gegen Rechnung beliefern. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, beschreiten wir den Rechtsweg.
Gerichtsstand für beide Teile ist Heidenheim.

7. Rückgaberecht
Alle Artikel erhalten Sie mit einem Rückgaberecht von 14 Tagen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind. Bei Schwertern ist allerdings Voraussetzung, dass sie nicht benutzt wurden. Ausgenommen von diesem Rückgaberecht sind Sonderanfertigungen.

8. Reklamationen
Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Beschädigt eintreffende Sendungen sind dem Anlieferer sofort schriftlich anzuzeigen und von ihm bestätigen zu lassen. Eine Kopie ist uns zu übermitteln. Rücksendungen bedürfen unserer Zustimmung, wobei wir für den Versand keine Haftung übernehmen.

9. Waffenschein
Scharf geschliffene Schwerter sind eigentlich unnötig. Wenn es unbedingt sein muss, nur gegen Vorlage einer beglaubigten Kopie des Waffenscheins. Scharf geschliffene Messer nur gegen Altersnachweis.

10. Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen werden nur nach Eingang einer schriftlichen Bestellung hergestellt.

11. Abschlagszahlungen
Bei größeren Bestellungen, die wir herstellen müssen, können, nach vorheriger Absprache, je nach Arbeitsfortschritt Abschlagszahlungen vereinbart werden.